Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NL Business Accelerator LLC für das Angebot "ScaleNova AI"

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NL Business Accelerator LLC, 1209 Mountain Road Pl NE Ste N, Albuquerque, New Mexico 87110, USA (nachfolgend "Auftragnehmer") und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend "Auftraggeber") im Zusammenhang mit dem Angebot "ScaleNova AI".
  2. Auftragnehmer im Sinne dieser AGB ist die NL Business Accelerator LLC. Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachfolgend einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
  3. NL Business Accelerator LLC schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Auftraggeber versichert, bei Vertragsschluss mit der NL Business Accelerator LLC als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
  4. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NL Business Accelerator LLC ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn NL Business Accelerator LLC in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und laufende Bereitstellung teilindividualisierter KI- und Automationssysteme zur Lead-Generierung sowie Beratung zur Optimierung des Vertriebsprozesses.

§3 Leistungen des Anbieters

Der Anbieter übernimmt:

  • die einmalige Einrichtung des KI-Systems auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen (Setup)
  • die technische Verknüpfung zum CRM-System des Kunden
  • die laufende Bereitstellung und Pflege des KI-Systems ("Maintenance")
  • kleinere Korrekturen und Funktionsoptimierungen
  • die laufende Generierung, das Anschreiben sowie das schriftliche Nachfassen einer monatlich festgelegten Anzahl von Leads

Sofern nicht im Angebot vereinbart, sind folgende Leistungen nicht enthalten:

  • individuelle Sonderwünsche oder Änderungen am Setup nach Abschluss der Einrichtungsphase
  • Erweiterungen um weitere Produkte, Zielgruppen oder Tools
  • tiefgreifende Änderungen an Prompt-Logik oder technischen Workflows

Solche Änderungen sind gesondert zu beauftragen und werden auf Grundlage eines separaten Angebots durchgeführt.

§ 4 Einsatz Dritter

Der Auftragnehmer darf, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, im Rahmen der Erbringung der ihm nach dieser AGB und seinem Angebot obliegenden Dienstleistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus dem Auftragsverhältnis verantwortlich und haftbar. Sofern der Dritte bei der Erbringung der Dienstleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach dieser AGB obliegenden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen Pflichten bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Zustandekommen von Verträgen

  1. Der Vertragsschluss zwischen der NL Business Accelerator LLC und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
  2. Fernmündlich kommen Verträge zwischen der NL Business Accelerator LLC und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
  3. Die NL Business Accelerator LLC äußert ihre Willenserklärung durch Übersendung eines Angebots an den Kunden nach fernmündlicher oder schriftlicher Beratung. Der Kunde bestätigt das Angebot durch Unterschrift. Hierzu zählt insbesondere die elektronisch generierte Unterschrift und Auftragsabwicklung.
  4. Mit Unterschrift des Angebotes stimmt der Auftraggeber diesen AGB zu und erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag zur Erbringung seiner Dienstleistungen (Auftragserteilung).

§6 Bereitstellung eines CRM-Systems durch den Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten ein für die Verknüpfung mit dem KI-System geeignetes CRM-System zur Verfügung zu stellen.
  2. Solle zu Beginn der Zusammenarbeit kein CRM vorhanden sein oder das vorhandene CRM-System nicht für die Verknüpfung mit dem KI-System geeignet sein, wird der Auftraggeber in Rücksprache mit dem Auftragnehmer ein Abo bei einem geeigneten CRM-Anbieter abschließen. Dabei obliegt die finale Entscheidung zur Auswahl des CRM-Systems dem Auftraggeber.
  3. Während der Einrichtungsphase erhält der Auftragnehmer für den Zweck der Einrichtung und Verknüpfung mit dem KI-System einen für die Durchführung der Arbeiten geeigneten Zugang zum CRM-System des Auftraggebers. Dieser Zugang wird nach Abschluss der Einrichtung beendet.
  4. Eine Nutzung unseres KI-Systems zur Lead-Generierung ist mit einigen Einschränkungen auch ohne CRM möglich. Sollte ein Auftraggeber kein CRM-System wünschen oder dem Auftragnehmer keinen Zugriff gewähren, gelten folgenden Regelungen:
  • Der Auftraggeber erhält ein separates Webmail Postfach, wo alle Rückmeldungen der Leads eingehen und beantwortet werden können
  • Dem Auftraggeber wird für den Zweck der telefonischen Followup-Akquise ein tabellarisches Online-Interface zur verfügung gestellt, wo von der KI kontaktierte Leads und dessen Kontaktdaten aufgeführt werden
  • Der Auftraggeber erhält Zugang zu einer Google-Sheet Tabelle für das Tracking seiner Kennzahlen
  • Der Auftraggeber erhält Zugang zu einem separaten Formular, um Leads, die nicht mehr von der KI angeschrieben werden sollen, manuell auf eine Blacklist zu setzen
  • Die von der KI recherchierten Lead-Daten werden dem Auftraggeber monatlich als CSV-Datei zur Verfügung gestellt
  • Sofern ein CRM-System existiert, ist der Auftraggeber eigenständig dafür verantwortlich die generierten Lead-Daten zu importieren
  1. Das CRM-System und alle darin enthaltenen Daten, insbesondere die von der KI generierten Lead-Daten, verbleiben auch nach Ende der Zusammenarbeit im Eigentum des Kunden.

§7 Nutzungsrechte & Eigentum

  1. Mit vollständiger Bezahlung des Setup-Preises und der laufenden Leadgen Flatrate erwirbt der Auftraggeber das Eigentum an:
  • allen individuell erstellten Textvorlagen, Workflows und Strategien
  • allen technischen Einstellungen und Prozessen im CRM
  • allen durch das System erzeugten Lead- und Kommunikationsdaten
  1. Nicht umfasst ist das Nutzungsrecht am zugrundeliegenden KI-System ("Backend") des Anbieters. Dieses bleibt vollumfänglich im geistigen Eigentum der NL Business Accelerator LLC. Der Quellcode, die System-Prompts, die Automations-Workflows und die technischen Komponenten der KI-Agenten werden dem Kunden weder offengelegt noch zur weiteren Nutzung übertragen.
  2. Nach Vertragsbeendigung wird das System deaktiviert und alle technischen Verknüpfungen zum Kunden-Setup entfernt. Die Nutzung der KI-Automation ist ausschließlich für die Dauer der aktiven Zusammenarbeit erlaubt.
  3. Ein Buyout des Systems kann optional gegen Aufpreis auf Basis eines separaten Angebots vereinbart werden.

§8 Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Für die auftragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen und die Freischaltung des KI-Systems erhält der Auftragnehmer eine Vergütung (die „Vergütung") nach Maßgabe des Angebotes.
  2. Die Preise, die von der NL Business Accelerator LLC angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto.
  3. Die Abrechnung der Setup-Gebühr erfolgt, sofern nicht abweichend im Angebot vereinbart, unmittelbar nach Auftragserteilung in voller Höhe
  4. Die erste Rate der Leadgen Flatrate wird mit Aktivierung des KI-Systems in Rechnung gestellt und anschließend in 30-tägigen Zahlungszyklen basierend auf dem Tag des Kampagnen-Starts abgerechnet, bzw. vom Konto des Auftraggebers eingezogen.
  5. Eine für die NL Business Accelerator LLC erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
  6. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ohne Abzug eines Skontos, sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
  7. Zahlungen können durch Banküberweisung per Gutschrift oder Einzugsermächtigung erfolgen. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist der Zahlungseingang beim Konto bzw. zu den Händen des Auftragnehmers.
  8. Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde der NL Business Accelerator LLC nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die NL Business Accelerator LLC stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus.
  9. Im Falle einer Rückbuchung infolge eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an das auf der Rechnung genannte Konto zu überweisen und den Auftragnehmer von den Rücklastschriftgebühren und –kosten des Kreditinstituts freizustellen.
  10. Ist die NL Business Accelerator LLC daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Gründe dafür aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch der NL Business Accelerator LLC unberührt.
  11. Der Auftraggeber kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Forderungen des Auftragnehmers begleicht.
  12. Im Falle des Verzugs des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer vor, seine weiteren Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzubehalten.

§9 Laufzeit der Zusammenarbeit & Kündigung

  1. Die Laufzeit von Verträgen der NL Business Accelerator LLC beträgt, sofern nicht abweichend im Angebot geregelt, grundsätzlich 12 Monate und verlängert sich automatisch immer weiter um 6 Monate, sofern nicht 14 Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
  2. Sonderkündigungsrechte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im individuellen Angebot.
  3. Während der festgelegten Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Die Kündigung kann per Mail an info@scalenova-ai.de erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
  6. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist auf Seiten des Auftragnehmers insbesondere aber nicht abschließend dann gegeben, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist.
  7. Die Zusammenarbeit kann jederzeit durch einen von allen Parteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.
  8. Soweit in dieser AGB oder im Angebot nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien mit der Beendigung des Auftragsverhältnisses.

§10 Verfügbarkeit, Gewährleistung und Haftung

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Funktionen des KI-Systems sicherzustellen.
  2. Der Anbieter gewährleistet, dass Leads generiert werden, die potenziell zur Zielgruppe des Kunden passen und technisch korrekt verarbeitet werden.
  3. Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Abschlussquote) oder die Inhalte der von der KI verfassten Kommunikation wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  4. Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch Drittanbieter und Tools (z. B. APIs von Azure) verursacht werden.

§11 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen der Zusammenarbeit die für den Aufbau und erfolgreiche Nutzung des KI-Systems erforderlichen Mitwirkungshandlungen umzusetzen.
  2. Der Auftraggeber ist insbesondere für folgende Tätigkeiten verantwortlich:
  • Ausfüllen des Onboarding-Fragebogens
  • Teilnahme am Onboarding-Meeting
  • Feedback zu den ersten Leads (Zielgruppen-Kalibrierung)
  • Feedback zu Nachrichten-Vorlagen und Individualisierungskomponenten in der Kundenansprache
  • Teilnahme an Regelterminen mit dem Kundenbetreuer
  • Terminierung von über das KI-System generierten Anfragen
  • Abwicklung des gesamten internen Vertriebsprozesses ab dem Erstgespräch
  • Optional, aber vorteilhaft: Followup-Anrufe bei von der KI vorgewärmten Entscheidern, die bisher nicht reagiert oder einen Termin angefragt haben
  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen, Unterlagen und Zugänge, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden.
  2. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch der NL Business Accelerator LLC bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt davon unberührt.

§12 Anderweitige Tätigkeiten

Sofern es keine Sondervereinbarungen, z. B. hinsichtlich eines lokalen Exklusivrechts gibt, darf der Anbieter während der gesamten Laufzeit des Vertragsverhältnisses auch für andere Auftraggeber des gleichen Geschäftsfeldes tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf.

§13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.

§14 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht öffentlich zugänglich sind oder gesetzlich offengelegt werden müssen.

§15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§16 Vertragsübertragung

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Ausgenommen sind Umfirmierungen, Fusionen o. ä.

§17 Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB aus triftigen Gründen anzupassen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats, gelten die Änderungen als angenommen.

§18 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht des US-Bundesstaates New Mexico unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der NL Business Accelerator LLC in Albuquerque, New Mexico, USA.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.