Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NL Business Accelerator LLC für das Angebot "ScaleNova AI“
§1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NL Business Accelerator LLC, 1209 Mountain Road Pl NE Ste N, Albuquerque, New Mexico 87110, USA (nachfolgend "Auftragnehmer") und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend "Auftraggeber") im Zusammenhang mit dem Angebot "ScaleNova AI“.
- Auftragnehmer im Sinne dieser AGB ist die NL Business Accelerator LLC. Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachfolgend einzeln als “Partei” und gemeinsam als “Parteien” bezeichnet.
- NL Business Accelerator LLC schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Auftraggeber versichert, bei Vertragsschluss mit der NL Business Accelerator LLC als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NL Business Accelerator LLC ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn NL Business Accelerator LLC in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und laufende Bereitstellung teilindividualisierter KI-basierter Automationssysteme zur Leadgenerierung sowie die Verknüpfung mit den vom Auftraggeber bereitgestellten Tools zur Weiterverarbeitung der Leads (z. B. Terminbuchung, Mailing, CRM).
Das System besteht aus:
- einem KI-gesteuerten Automations-Backend (z. B. Make, n8n)
- kundenindividuellen Strategien, Prompt-Vorlagen, Textbausteinen und Workflows
- der Integration in externe Tools, die dem Kunden zur Verfügung stehen
§3 Leistungen des Anbieters
Der Anbieter übernimmt:
- die einmalige Einrichtung des KI-Systems auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen (Setup)
- die technische Konfiguration in den benutzerseitigen Tools (z. B. Instantly, HubSpot, Calendly, AirTable)
- die laufende Bereitstellung und Pflege der AI-Automation ("Maintenance")
- kleinere technische Korrekturen und Funktionsoptimierungen (max. 15 Min. Aufwand pro Einzelfall)
Nicht enthalten sind:
- individuelle Sonderwünsche oder Änderungen am Setup nach Abschluss der Einrichtungsphase
- Erweiterungen um weitere Zielgruppen, Kanäle oder Tools
- tiefgreifende Änderungen an Prompt-Logik oder technischen Workflows
Solche Änderungen sind gesondert zu beauftragen und werden auf Grundlage eines separaten Angebots durchgeführt.
§ 4 Einsatz Dritter
Der Auftragnehmer darf, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, im Rahmen der Erbringung der ihm nach dieser AGB und seinem Angebot obliegenden Dienstleistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus dem Auftragsverhältnis verantwortlich und haftbar. Sofern der Dritte bei der Erbringung der Dienstleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach dieser AGB obliegenden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen Pflichten bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Zustandekommen von Verträgen
- Der Vertragsschluss zwischen der NL Business Accelerator LLC und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
- Fernmündlich kommen Verträge zwischen der NL Business Accelerator LLC und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
- Die NL Business Accelerator LLC äußert ihre Willenserklärung durch Übersendung eines Angebots an den Kunden nach fernmündlicher oder schriftlicher Beratung. Der Kunde bestätigt das Angebot durch Unterschrift. Hierzu zählt insbesondere die elektronisch generierte Unterschrift und Auftragsabwicklung.
- Mit Unterschrift des Angebotes stimmt der Auftraggeber diesen AGB zu und erteilt dem Auftragnehmer den Auftrag zur Erbringung seiner Dienstleistungen (Auftragserteilung).
§6 Toolbereitstellung durch den Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten alle zur Nutzung erforderlichen SaaS-Tools bereitzustellen. Dies betrifft insbesondere, jedoch nicht abschließend:
- Terminbuchung (z. B. Calendly)
- CRM-Systeme (z. B. HubSpot)
- Mailing-Tools (z. B. Instantly)
- Datenbanken (z. B. AirTable)
Die Accounts verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält Zugang im Rahmen der Zusammenarbeit und richtet die Systeme entsprechend des vereinbarten Leistungsumfanges ein.
§7 Nutzungsrechte & Eigentum
- Mit vollständiger Bezahlung des Setup-Preises und der laufenden Nutzungsgebühren erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an:
- allen individuell erstellten Textvorlagen, Workflows und Strategien
- allen technischen Einstellungen und Prozessen in den Kundentools
- den durch das System erzeugten Leads und Kommunikationsdaten
- Nicht umfasst ist das Nutzungsrecht am zugrundeliegenden KI-System ("Backend") des Anbieters. Dieses bleibt vollumfänglich im Eigentum der NL Business Accelerator LLC. Der Quellcode, die System-Prompts, die Automations-Workflows und die technischen Komponenten der KI-Agenten werden dem Kunden weder offengelegt noch zur weiteren Nutzung übertragen.
- Nach Vertragsbeendigung wird das System deaktiviert und alle technischen Verknüpfungen zum Kunden-Setup entfernt. Die Nutzung der KI-Automation ist ausschließlich für die Dauer der aktiven Zusammenarbeit erlaubt.
- Ein Buyout des Systems kann optional gegen Aufpreis auf Basis eines separaten Angebots vereinbart werden.
§8 Vergütung & Zahlungsbedingungen
- Für die auftragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen und die Freischaltung der Software erhält der Auftragnehmer eine Vergütung (die „Vergütung“) nach Maßgabe des Angebotes.
- Die Preise, die von der NL Business Accelerator LLC angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto.
- Die Abrechnung der Setup-Gebühr sowie der ersten monatlichen Servicegebühr erfolgt sofort nach Auftragserteilung. Die monatliche Servicegebühr wird anschließend in 30-tägigen Zahlungszyklen basierend auf dem Tag der erstmaligen Abrechnung in Rechnung gestellt, bzw. vom Konto des Auftraggebers eingezogen.
- Eine für die NL Business Accelerator LLC erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
- Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ohne Abzug eines Skontos, sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
- Zahlungen können durch Banküberweisung per Gutschrift oder Einzugsermächtigung erfolgen. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist der Zahlungseingang beim Konto bzw. zu den Händen des Auftragnehmers.
- Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde der NL Business Accelerator LLC nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die NL Business Accelerator LLC stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus.
- Im Falle einer Rückbuchung infolge eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an das auf der Rechnung genannte Konto zu überweisen und den Auftragnehmer von den Rücklastschriftgebühren und –kosten des Kreditinstituts freizustellen.
- Ist die NL Business Accelerator LLC gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch der NL Business Accelerator LLC unberührt.
- Der Auftraggeber kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Forderungen des Auftragnehmers begleicht.
- Im Falle des Verzugs des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer vor, seine weiteren Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzubehalten.
§9 Laufzeit der Zusammenarbeit & Kündigung
- Die Laufzeit beträgt grundsätzlich 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Laufzeitende gekündigt wird.
- Sonderkündigungsrechte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im individuellen Angebot.
- Während der anfänglichen Auftragsdauer (initialen Laufzeit) ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Die Kündigung kann per Mail an hello@business-accelerator.info erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
- Ein solcher wichtiger Grund ist auf Seiten des Auftragnehmers insbesondere aber nicht abschließend dann gegeben, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist.
- Die Zusammenarbeit kann jederzeit durch einen von allen Parteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.
- Soweit in dieser AGB oder im Angebot nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien mit der Beendigung des Auftragsverhältnisses.
§10 Verfügbarkeit, Gewährleistung und Haftung
- Der Anbieter verpflichtet sich, die vereinbarten Funktionen der KI-Automation bereitzustellen und zu warten.
- Der Anbieter gewährleistet, dass Leads generiert werden, die potenziell zur Zielgruppe des Kunden passen und technisch korrekt verarbeitet werden.
- Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Abschlussquote) oder die Inhalte der von der KI verfassten Kommunikation wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die durch Drittanbieter (z. B. APIs von OpenAI, Ausfall von SaaS-Diensten des Kunden) verursacht werden.
§11 Mitwirkung des Auftraggebers
- Dieser Paragraph gilt ausschließlich für operativ erbrachte Leistungen, insbesondere das individuelle Setup der KI-Automationen durch die NL Business Accelerator LLC. Für die Nutzung und Weiterverarbeitung der durch die KI generierten Leads ist der Auftraggeber in vollem Umfang selbst verantwortlich.
- Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen (Mitwirkungshandlung). Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen, Unterlagen und Zugänge, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden.
- Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm an den Auftragnehmer überlassenen KI-Trainingsinhalte, wie Dateien, Fotos, Bilder, Texte und sonstige Inhalte (nachfolgend: Content) nicht mit Schutzrechten Dritter belastet sind, andernfalls er zur Nutzung und Verwendung ermächtigt bzw. sonst wie berechtigt ist. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jedweder Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich des vom Auftraggeber bereitgestellten Contents frei.
- Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch der NL Business Accelerator LLC unberührt.
§12 Anderweitige Tätigkeiten
Sofern es keine Sondervereinbarungen, z. B. hinsichtlich eines lokalen Exklusivrechts gibt, darf der Anbieter während der gesamten Laufzeit des Vertragsverhältnisses auch für andere Auftraggeber des gleichen Geschäftsfeldes tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf.
§13 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen entnehmen Sie der Datenschutzerklärung auf der Website.
§14 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht öffentlich zugänglich sind oder gesetzlich offengelegt werden müssen.
§15 Verhalten und Rücksichtnahme
Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, Bewertungen (z. B. auf Google) nur im gegenseitigen Einvernehmen abzugeben. Auf Anforderung des Auftragnehmers entfernt der Auftraggeber eine abgegebene Bewertung dauerhaft.
§16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Die Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§17 Vertragsübertragung
Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Ausgenommen sind Umfirmierungen, Fusionen o. ä.
§18 Änderungen der AGB
Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB aus triftigen Gründen anzupassen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats, gelten die Änderungen als angenommen.
§19 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht des US-Bundesstaates New Mexico unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der NL Business Accelerator LLC in Albuquerque, New Mexico, USA.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
- Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.