Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der NL Business Accelerator LLC für das Angebot "ScaleNova AI"

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der NL Business Accelerator LLC, 1209 Mountain Road Pl NE Ste N, Albuquerque, New Mexico 87110, USA (nachfolgend "Auftragnehmer") und Unternehmern i.S.d. § 14 BGB (nachfolgend "Auftraggeber") im Zusammenhang mit dem Angebot "ScaleNova AI".
  2. Auftragnehmer im Sinne dieser AGB ist die NL Business Accelerator LLC. Auftraggeber und Auftragnehmer werden nachfolgend einzeln als "Partei" und gemeinsam als "Parteien" bezeichnet.
  3. NL Business Accelerator LLC schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des §13 BGB ab. Der Auftraggeber versichert, bei Vertragsschluss mit der NL Business Accelerator LLC als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
  4. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als NL Business Accelerator LLC ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn NL Business Accelerator LLC in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrages ist die Einrichtung und laufende Bereitstellung teilindividualisierter KI- und Automationssysteme zur Lead-Generierung sowie Beratung zur Optimierung des Vertriebsprozesses.

§3 Leistungen des Auftragnehmers

Der Anbieter übernimmt:

  • die einmalige Einrichtung des KI-Systems auf Grundlage der vom Kunden übermittelten Informationen (Setup)
  • die technische Verknüpfung zum CRM-System des Kunden
  • die laufende Bereitstellung und Pflege der KI-Automation ("Maintenance")
  • kleinere Korrekturen und Funktionsoptimierungen (max. 15 Min. Aufwand pro Einzelfall)

Sofern nicht im Angebot vereinbart, sind folgende Leistungen nicht enthalten:

  • individuelle Sonderwünsche oder Änderungen am Setup nach Abschluss der Einrichtungsphase
  • Erweiterungen um weitere Produkte, Zielgruppen oder Tools
  • tiefgreifende Änderungen an Prompt-Logik oder technischen Workflows

Solche Änderungen sind gesondert zu beauftragen und werden auf Grundlage eines separaten Angebots durchgeführt.

§4 Einsatz Dritter

Der Auftragnehmer darf, auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftraggebers, im Rahmen der Erbringung der ihm nach dieser AGB und seinem Angebot obliegenden Dienstleistungen, qualifizierte Dritte beauftragen. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus dem Auftragsverhältnis verantwortlich und haftbar. Sofern der Dritte bei der Erbringung der Dienstleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach dieser AGB obliegenden Pflichten verstößt, hat der Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessen Pflichten bleiben hiervon unberührt.

§5 Zustandekommen von Verträgen

  1. Der Vertragsschluss zwischen der NL Business Accelerator LLC und dem Auftraggeber kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen.
  2. Fernmündlich kommen Verträge zwischen der NL Business Accelerator LLC und dem Auftraggeber durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande.
  3. Die NL Business Accelerator LLC äußert ihre Willenserklärung durch Übersendung eines Angebots an den Kunden nach fernmündlicher oder schriftlicher Beratung. Der Kunde bestätigt das Angebot durch Unterschrift. Hierzu zählt insbesondere die elektronisch generierte Unterschrift und Auftragsabwicklung.
  4. Mit Unterschrift des Angebots (Auftragserteilung) erklärt der Auftraggeber zugleich seine Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erteilt der NL Business Accelerator LLC den Auftrag zur Erbringung der im Angebot beschriebenen Leistungen (Hauptvertrag).
  5. Sofern die Leistungserbringung die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag des Auftraggebers im Sinne von Art. 28 DSGVO erfordert, kommt mit Annahme des Angebots automatisch ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) zwischen den Parteien zustande. Der AVV ist integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses und gilt in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung, abrufbar unter: Auftragsverarbeitung.
  6. Bei Widersprüchen zwischen dem AVV und dem Hauptvertrag haben die Regelungen des AVV ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragen Vorrang. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Hauptvertrags einschließlich dieser AGB.

§6 Bereitstellung eines CRM-Systems durch den Kunden

  1. Der Kunde verpflichtet sich, auf eigene Kosten ein für die Verknüpfung mit dem KI-System geeignetes CRM-System zur Verfügung zu stellen.
  2. Sollte zu Beginn der Zusammenarbeit kein CRM vorhanden sein oder das vorhandene CRM-System nicht für die Verknüpfung mit dem KI-System geeignet sein, wird der Auftraggeber in Rücksprache mit dem Auftragnehmer ein Abo bei einem geeigneten CRM-Anbieter abschließen. Dabei obliegt die finale Entscheidung zur Auswahl des CRM-Systems dem Auftraggeber.
  3. Während der Einrichtungsphase erhält der Auftragnehmer für den Zweck der Einrichtung und Verknüpfung mit dem KI-System einen für die Durchführung der Arbeiten geeigneten Zugang zum CRM-System des Auftraggebers. Dieser Zugang wird nach Abschluss der Einrichtung beendet.
  4. Eine Nutzung unseres KI-Systems zur Lead-Generierung ist mit einigen Einschränkungen auch ohne CRM möglich. Sollte ein Auftraggeber kein CRM-System wünschen oder dem Auftragnehmer keinen Zugriff gewähren, gelten folgenden Regelungen:
  • Der Auftraggeber erhält ein separates Webmail Postfach, wo alle Rückmeldungen der Leads eingehen und beantwortet werden können
  • Dem Auftraggeber wird für den Zweck der telefonischen Followup-Akquise ein tabellarisches Online-Interface zur Verfügung gestellt, wo von der KI kontaktierte Leads und dessen Kontaktdaten aufgeführt werden
  • Der Auftraggeber erhält Zugang zu einer Google-Sheet Tabelle für das Tracking seiner Kennzahlen
  • Der Auftraggeber erhält Zugang zu einem separaten Formular, um Leads, die nicht mehr von der KI angeschrieben werden sollen, manuell auf eine Blacklist zu setzen
  • Die von der KI recherchierten Lead-Daten werden dem Auftraggeber monatlich als CSV-Datei zur Verfügung gestellt
  • Sofern ein CRM-System existiert, ist der Auftraggeber eigenständig dafür verantwortlich die generierten Lead-Daten zu importieren
  1. Das CRM-System und alle darin enthaltenen Daten, insbesondere die von der KI generierten Lead-Daten, verbleiben auch nach Ende der Zusammenarbeit im Eigentum des Kunden.

§7 Nutzungsrechte & Eigentum

  1. Mit vollständiger Bezahlung des Setup-Preises und der laufenden Leadgen Flatrate erwirbt der Auftraggeber das Eigentum an:
  • allen individuell erstellten Textvorlagen, Workflows und Strategien
  • allen technischen Einstellungen und Prozessen im CRM
  • allen durch das System erzeugten Lead- und Kommunikationsdaten
  1. Nicht umfasst ist das Nutzungsrecht am zugrundeliegenden KI-System ("Backend") des Anbieters. Dieses bleibt vollumfänglich im geistigen Eigentum der NL Business Accelerator LLC. Der Quellcode, die System-Prompts, die Automations-Workflows und die technischen Komponenten der KI-Agenten werden dem Kunden weder offengelegt noch zur weiteren Nutzung übertragen.
  2. Nach Vertragsbeendigung wird das System deaktiviert und alle technischen Verknüpfungen zum Kunden-Setup entfernt. Die Nutzung der KI-Automation ist ausschließlich für die Dauer der aktiven Zusammenarbeit erlaubt.
  3. Ein Buyout des Systems kann optional gegen Aufpreis auf Basis eines separaten Angebots vereinbart werden.

§8 Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Für die auftragsgemäße Erbringung der Dienstleistungen und die Freischaltung des KI-Systems erhält der Auftragnehmer eine Vergütung (die „Vergütung") nach Maßgabe des Angebotes.
  2. Die Preise, die von der NL Business Accelerator LLC angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto.
  3. Die Abrechnung der Setup-Gebühr erfolgt, sofern nicht abweichend im Angebot vereinbart, unmittelbar nach Auftragserteilung in voller Höhe.
  4. Die erste Rate der Leadgen Flatrate wird mit Aktivierung des KI-Systems in Rechnung gestellt und anschließend in 30-tägigen Zahlungszyklen basierend auf dem Tag des Kampagnen-Starts abgerechnet, bzw. vom Konto des Auftraggebers eingezogen.
  5. Eine für die NL Business Accelerator LLC erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
  6. Das Zahlungsziel beträgt 7 Tage ohne Abzug eines Skontos, sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
  7. Zahlungen können durch Banküberweisung per Gutschrift oder Einzugsermächtigung erfolgen. Maßgeblich für den fristgerechten Zahlungseingang ist der Zahlungseingang beim Konto bzw. zu den Händen des Auftragnehmers.
  8. Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug zwischen den Parteien als Bezahlart vereinbart wird, hat der Kunde der NL Business Accelerator LLC nach Auftragserteilung ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Die NL Business Accelerator LLC stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung aus.
  9. Im Falle einer Rückbuchung infolge eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an das auf der Rechnung genannte Konto zu überweisen und den Auftragnehmer von den Rücklastschriftgebühren und –kosten des Kreditinstituts freizustellen.
  10. Ist die NL Business Accelerator LLC daran gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Gründe dafür aus der Sphäre des Auftraggebers, bleibt der Vergütungsanspruch der NL Business Accelerator LLC unberührt.
  11. Der Auftraggeber kommt, ohne dass es hierzu einer Mahnung bedarf, in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung die Forderungen des Auftragnehmers begleicht.
  12. Im Falle des Verzugs des Auftraggebers behält sich der Auftragnehmer vor, seine weiteren Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages zurückzubehalten.

§9 Laufzeit der Zusammenarbeit & Kündigung

  1. Die Laufzeit von Verträgen der NL Business Accelerator LLC beträgt, sofern nicht abweichend im Angebot geregelt, grundsätzlich 12 Monate und verlängert sich automatisch immer weiter um 6 Monate, sofern nicht 14 Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.
  2. Sonderkündigungsrechte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung im individuellen Angebot.
  3. Während der festgelegten Laufzeit ist eine ordentliche Kündigung des Vertrages ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  5. Die Kündigung kann per Mail an info@scalenova-ai.de erfolgen. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.
  6. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung ist auf Seiten des Auftragnehmers insbesondere aber nicht abschließend dann gegeben, wenn der Auftraggeber mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug ist.
  7. Die Zusammenarbeit kann jederzeit durch einen von allen Parteien unterzeichneten Aufhebungsvertrag vorzeitig beendet werden.
  8. Soweit in dieser AGB oder im Angebot nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien mit der Beendigung des Auftragsverhältnisses.

§10 Verfügbarkeit, Gewährleistung und Systemverantwortung

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarten Funktionen des KI-Systems nach dem aktuellen Stand der Technik bereitzustellen.
  2. Der Auftragnehmer stellt die technische Funktionsfähigkeit des Systems im Rahmen der vereinbarten Leistungsbeschreibung sicher.
  3. Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere Abschlussquoten, Umsätze oder Gewinne, ist ausgeschlossen.
  4. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Inhalte, Entscheidungen oder Maßnahmen, die der Auftraggeber auf Grundlage der vom System bereitgestellten Informationen trifft.
  5. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Störungen oder Einschränkungen, die durch Drittanbieter (z. B. Hosting-Provider, API-Schnittstellen, CRM-Systeme, KI-Modelle) verursacht werden.
  6. Der Auftraggeber ist sich bewusst, dass es sich bei dem eingesetzten System um ein KI-gestütztes, probabilistisch arbeitendes System handelt. KI-generierte Inhalte können trotz sorgfältiger Konfiguration und technischer Vorkehrungen inhaltliche Ungenauigkeiten, fehlerhafte Schlussfolgerungen oder sogenannte „Halluzinationen" enthalten.
  7. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der durch das KI-System generierten Inhalte, insbesondere nicht für automatisch erzeugte Individualisierungsbestandteile der Mail-Kampagne, die auf öffentlich zugänglichen oder vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen beruhen, soweit nicht nach §12 dieser AGB zwingend gehaftet wird.
  8. Der Auftraggeber erkennt an, dass das KI-System für den automatisierten Versand von Kommunikationsinhalten konzipiert ist. Eine Prüfung einzelner, automatisiert generierter Nachrichten vor dem Versand ist nicht geschuldet. Der Auftraggeber ist jedoch verpflichtet, die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte sowie deren rechtliche Zulässigkeit, insbesondere aber nicht ausschließlich Kundenreferenzen sowie produkt- oder dienstleistungsbezogene Aussagen oder sonstige werbliche Claims (gleich ob ausdrücklich oder konkludent) zur Nennung in den KI-generierten E-Mails, Vorlagen (Blaupausen der Mail-Kampagne), Individualisierungsparameter, Zielgruppendefinitionen sowie den Kampagnenstart als solchen eigenverantwortlich zu prüfen und freizugeben.

§11 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich im Rahmen der Zusammenarbeit die für den Aufbau und erfolgreiche Nutzung des KI-Systems erforderlichen Mitwirkungshandlungen umzusetzen.
  2. Der Auftraggeber ist insbesondere für folgende Tätigkeiten verantwortlich:
  • Ausfüllen des Onboarding-Fragebogens
  • Teilnahme am Onboarding-Meeting
  • Feedback zu den ersten Leads (Zielgruppen-Kalibrierung)
  • Feedback zu Nachrichten-Vorlagen und Individualisierungskomponenten in der Kundenansprache
  • Teilnahme an Regelterminen mit dem Kundenbetreuer
  • Terminierung von über das KI-System generierten Anfragen
  • Abwicklung des gesamten internen Vertriebsprozesses ab dem Erstgespräch
  • Optional, aber vorteilhaft: Followup-Anrufe bei von der KI vorgewärmten Entscheidern, die bisher nicht reagiert oder einen Termin angefragt haben
  1. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen, Unterlagen und Zugänge, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden.
  2. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, bleibt der Vergütungsanspruch der NL Business Accelerator LLC bis zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt davon unberührt.

§12 Allgemeine Haftung

  1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige Vermögensfolgeschäden, ist ausgeschlossen.
  4. Die Haftung des Auftragnehmers ist – soweit gesetzlich zulässig – der Höhe nach auf die Vergütung begrenzt, die der Auftraggeber in den letzten sechs (6) Monaten vor Eintritt des Schadensereignisses an den Auftragnehmer gezahlt hat.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§13 Haftung im Zusammenhang mit Datenschutz & Auftragsverarbeitung

  1. Die Parteien haften jeweils für Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorschriften, die sie in ihrem eigenen Verantwortungsbereich nach Maßgabe der DSGVO verursachen.
  2. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung im Sinne von Art. 28 DSGVO des Auftraggebers. Für rechtswidrige oder datenschutzwidrige Weisungen des Auftraggebers übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  3. Der Auftraggeber sichert zu, dass die dem Auftragnehmer übermittelten personenbezogenen Daten (Lead-Daten von Interessenten, Kunden sowie Ex-Kunden) rechtmäßig erhoben wurden, eine gültige Rechtsgrundlage für deren Verarbeitung besteht und alle erforderlichen Informations- und Hinweispflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt wurden.
  4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Bußgeldern, Schadensersatzforderungen und angemessener Rechtsverfolgungskosten, frei, soweit diese auf einer rechtswidrigen Weisung, einer fehlenden oder unzureichenden Rechtsgrundlage, einer unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers oder einer sonstigen datenschutzrechtlichen Pflichtverletzung des Auftraggebers beruhen. Unberührt davon bleiben die speziellen Regelungen zur rechtlichen Verantwortung bei E-Mail-Kampagnen gemäß §15 dieser AGB.
  5. Soweit eine Partei nach Art. 82 DSGVO gegenüber einer betroffenen Person haftet, obwohl der Schaden überwiegend durch die andere Partei verursacht wurde, bleibt der interne Regressanspruch gemäß Art. 82 Abs. 5 DSGVO unberührt.
  6. Ein Mitverschulden des Auftraggebers liegt insbesondere dann vor, wenn fehlende oder unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen auf Kundenseite bestehen, Weisungen verspätet, unklar oder unterlassen erteilt werden oder eine Reaktion auf datenschutzrechtliche Hinweise des Auftragnehmers unterbleibt.

§14 Datenschutz

  1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO.
  2. Sofern der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrages (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Der AVV ist integraler Bestandteil des Vertragsverhältnisses, dessen Zustandekommen sich nach §5 dieser AGB richtet, und gilt ausschließlich für die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgende Datenverarbeitung. Der jeweils aktuell gültige AVV ist unter folgendem Link abrufbar: Auftragsverarbeitung.
  3. Haftungsfragen im Zusammenhang mit Datenschutz und Auftragsverarbeitung richten sich ergänzend nach §13 dieser AGB.
  4. Die NL Business Accelerator LLC hat ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union. Gemäß Art. 27 DSGVO hat sie daher einen Vertreter in der Europäischen Union benannt. Dieser fungiert als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden sowie für betroffene Personen in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten.

EU-Vertreter gemäß Art. 27 DSGVO:

Name: Herr Rechtsanwalt Cornelius Matutis
Anschrift: Berliner Straße 57, 14467 Potsdam, Deutschland
E-Mail: mail@matutis.de
Telefon: +49 331 813 284 70

  1. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website sind der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der NL Business Accelerator LLC zu entnehmen.

§15 Rechtliche Verantwortung bei E-Mail-Kampagnen

  1. Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich der datenbasierten Markt- und Zielgruppenanalyse, der Identifikation potenziell geeigneter Kunden, der Zusammenstellung unternehmensbezogener Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen sowie der Erstellung von Kommunikations- und Kampagnenstrukturen, einschließlich der Nutzung automatisierter und KI-gestützter Systeme zur Analyse, Aufbereitung und Vorformulierung von Inhalten im B2B-Kontext.
  2. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören insbesondere:
  • die Identifikation potenziell relevanter Kunden,
  • die Analyse und Zusammenstellung von Unternehmensprofilen aus öffentlich zugänglichen Quellen,
  • die Identifikation von Ansprechpartnern und Entscheidern auf Grundlage öffentlich zugänglicher Informationen,
  • die Anreicherung von Kontaktdaten aus öffentlich zugänglichen Quellen oder über datenschutzkonforme Drittanbieter,
  • die Erstellung von Textvorlagen, Kommunikationskonzepten und individualisierten E-Mail-Blaupausen,
  • die automatisierte und KI-gestützte Vorformulierung individualisierter E-Mail-Inhalte.
  1. Die in Abs. 2 genannten Leistungen stellen vorbereitende, unterstützende und inhaltliche Maßnahmen dar und sind für sich genommen rechtlich zulässig. Der Auftragnehmer erbringt im Rahmen dieser Leistungen keine eigenständige werbliche Ansprache Dritter.
  2. Der tatsächliche Versand werblicher E-Mails an Dritte stellt einen gesonderten, rechtlich relevanten Schritt dar. Die Entscheidung, ob, wann und in welcher Form vorbereitete E-Mail-Inhalte an Dritte versendet werden, obliegt ausschließlich dem Auftraggeber.
  3. Der Auftragnehmer kann – sofern ausdrücklich beauftragt und nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber – zusätzlich den technisch automatisierten, KI-gestützten Versand der vorformulierten E-Mail-Inhalte an solche Kontakte und Entscheider übernehmen, die auf Grundlage der vom Auftraggeber definierten Zielgruppenkriterien automatisiert durch das eingesetzte KI-System identifiziert und recherchiert wurden. Der Auftragnehmer kann ferner eingehende Rückmeldungen systemseitig verarbeiten, auswerten und kategorisieren sowie dem Auftraggeber zur Weiterverarbeitung in dessen CRM-System zur Verfügung stellen.
  4. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von werblichen E-Mail-Kontaktaufnahmen, insbesondere im Anwendungsbereich des § 7 UWG, von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt und in einzelnen Rechtsordnungen – insbesondere in Deutschland – rechtlichen Einschränkungen unterliegt.
  5. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Versand werblicher E-Mails ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung oder bestehende Geschäftsbeziehung wettbewerbsrechtliche Risiken, insbesondere Abmahnungen oder Unterlassungsansprüche, nach sich ziehen kann.
  6. Der Auftragnehmer schuldet weder eine rechtliche Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einzelner Kampagnen, Inhalte oder Versandstrategien noch eine rechtliche Beratung.
  7. Für die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Versands der vom Auftragnehmer vorbereiteten oder – nach ausdrücklicher Beauftragung – technisch versendeten Inhalte ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber handelt bei Freigabe des automatisierten Versands der KI-generierten Werbe-E-Mails eigenverantwortlich und auf eigenes unternehmerisches Risiko.
  8. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer vom Auftraggeber veranlassten oder verantworteten E-Mail-Kommunikation wegen eines behaupteten oder festgestellten Verstoßes gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften geltend gemacht werden, einschließlich angemessener Rechtsverfolgungskosten.

§16 Anderweitige Tätigkeiten

Sofern es keine Sondervereinbarungen, z. B. hinsichtlich eines lokalen Exklusivrechts gibt, darf der Anbieter während der gesamten Laufzeit des Vertragsverhältnisses auch für andere Auftraggeber des gleichen Geschäftsfeldes tätig werden, ohne dass es einer Zustimmung des Kunden bedarf.

§17 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln, soweit diese nicht öffentlich zugänglich sind oder gesetzlich offengelegt werden müssen.

§18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Forderungen des Anbieters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§19 Vertragsübertragung

Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweils anderen Partei auf Dritte übertragen werden. Ausgenommen sind Umfirmierungen, Fusionen oder Ähnliches.

§20 Änderungen der AGB

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, diese AGB aus triftigen Gründen anzupassen. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb eines Monats, gelten die Änderungen als angenommen.

§21 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt ausschließlich das Recht des US-Bundesstaates New Mexico unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der NL Business Accelerator LLC in Albuquerque, New Mexico, USA.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.